6 U 85/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-12-10, 6 U 85/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 85/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-10
Aktenzeichen: 6 U 85/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1210.6U85.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 4 Nr. 11; HWG § 7 Abs. 1, Satz 1
Tenor
1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.4.2010 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 728/09 - wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsausspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Vollstreckung der Kostenentscheidung kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.) Die Revision wird nicht zugelassen.
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