4 WF 248/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-12-13, 4 WF 248/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-12-13, 4 WF 248/10
4 WF 248/10Obergericht13.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 248/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-13
Aktenzeichen: 4 WF 248/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1213.4WF248.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 04.11.2010 - 31 F 197/10 -, mit welchem die Kosten des Kindesunterhaltsverfahrens die Antragsteller zu 1) und 2) jeweils zu 10 % und der Antragsgegner zu 80 % zu tragen haben und mit welchem der Verfahrenswert auf 12.940,00 € festgesetzt worden ist, wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
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