Oberlandesgericht Köln, 2010-12-13, 4 WF 248/10

4 WF 248/10Obergericht13.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 248/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-13

Aktenzeichen: 4 WF 248/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1213.4WF248.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 04.11.2010 - 31 F 197/10 -, mit welchem die Kosten des Kindesunterhaltsverfahrens die Antragsteller zu 1) und 2) jeweils zu 10 % und der Antragsgegner zu 80 % zu tragen haben und mit welchem der Verfahrenswert auf 12.940,00 € festgesetzt worden ist, wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.

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