6 AuslS 121/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-12-13, 6 AuslS 121/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-12-13, 6 AuslS 121/10
6 AuslS 121/10Obergericht13.12.2010
Regest
Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit der Leistung von Rechtshilfe gemäß §§ 59, 66 IRG - hier Herausgabe gespiegelter Daten, die bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden sind - an die Schweiz
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 AuslS 121/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-13
Aktenzeichen: 6 AuslS 121/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1213.6AUSLS121.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit der Leistung von Rechtshilfe gemäß §§ 59, 66 IRG - hier Herausgabe gespiegelter Daten, die bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden sind - an die Schweiz
Tenor
Die Leistung von Rechtshilfe aufgrund des schweizerischen Rechtshilfeersuchens des Bezirksamts Z. vom 26.1.2010 ist hinsichtlich der Herausgabe der gespiegelten Daten von den anlässlich der Wohnungsdurchsuchungen bei den Betroffenen sichergestellten Datenträgern (im einzelnen aufgeführt) zulässig.
Die Einwendungen der Betroffenen hiergegen werden zurückgewiesen.
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