Oberlandesgericht Köln, 2010-12-20, 3 U 181/09

3 U 181/09Obergericht20.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 181/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-20

Aktenzeichen: 3 U 181/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1220.3U181.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin und Verwerfung ihrer Anschlussberufung wird das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.10.2009 – 32 O 131/09 - auf die Berufung des Beklagten zu 1. teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch jeden Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.