24 U 152/09•Oberlandesgericht Köln, 2010-12-21, 24 U 152/09
Oberlandesgericht Köln, 2010-12-21, 24 U 152/09
24 U 152/09Obergericht21.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 152/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-21
Aktenzeichen: 24 U 152/09
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1221.24U152.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19. Oktober 2009 – 26 O 195/08 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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