Oberlandesgericht Köln, 2010-12-23, 2 Ws 834/10

2 Ws 834/10Obergericht23.12.2010

Regest

Dem Bewährungswiderruf wegen neuer Straftat steht die positive Prognose des Tatrichters nicht entgegen, wenn sich die Aufklärung des (hier : negativen) Bewährungsverlaufs aufdrängen mußte

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 834/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-23

Aktenzeichen: 2 Ws 834/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1223.2WS834.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Dem Bewährungswiderruf wegen neuer Straftat steht die positive Prognose des Tatrichters nicht entgegen, wenn sich die Aufklärung des (hier : negativen) Bewährungsverlaufs aufdrängen mußte

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

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