2 Ws 834/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-12-23, 2 Ws 834/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-12-23, 2 Ws 834/10
2 Ws 834/10Obergericht23.12.2010
Regest
Dem Bewährungswiderruf wegen neuer Straftat steht die positive Prognose des Tatrichters nicht entgegen, wenn sich die Aufklärung des (hier : negativen) Bewährungsverlaufs aufdrängen mußte
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 834/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-23
Aktenzeichen: 2 Ws 834/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1223.2WS834.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Dem Bewährungswiderruf wegen neuer Straftat steht die positive Prognose des Tatrichters nicht entgegen, wenn sich die Aufklärung des (hier : negativen) Bewährungsverlaufs aufdrängen mußte
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.
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