4 UFH 4/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-12-29, 4 UFH 4/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UFH 4/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-29
Aktenzeichen: 4 UFH 4/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1229.4UFH4.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Der Antrag der Kindeseltern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 15.12.2010 - 401 F 178/09 -, mit welchem den Kindeseltern die elterliche Sorge für die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmung, Beantragung von Hilfen für Erziehung sowie Gesundheitsfürsorge entzogen und auf das Jugendamt der Stadt C. als Ergänzungspfleger übertragen und die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist, bis zur Entscheidung über die Beschwerde der Kindeseltern vom 21.12.2010 (4 UF 228/10) wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
II.
Der Antrag der Kindeseltern auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für vorliegendes einstweiliges Anordnungsverfahren wird mangels Erfolgsaussicht des Anordnungsantrags zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.