Oberlandesgericht Köln, 2010-12-29, 4 UFH 4/10

4 UFH 4/10Obergericht29.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UFH 4/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-29

Aktenzeichen: 4 UFH 4/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1229.4UFH4.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

I.

Der Antrag der Kindeseltern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 15.12.2010 - 401 F 178/09 -, mit welchem den Kindeseltern die elterliche Sorge für die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmung, Beantragung von Hilfen für Erziehung sowie Gesundheitsfürsorge entzogen und auf das Jugendamt der Stadt C. als Ergänzungspfleger übertragen und die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist, bis zur Entscheidung über die Beschwerde der Kindeseltern vom 21.12.2010 (4 UF 228/10) wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

II.

Der Antrag der Kindeseltern auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für vorliegendes einstweiliges Anordnungsverfahren wird mangels Erfolgsaussicht des Anordnungsantrags zurückgewiesen.

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