17 W 308/10•Oberlandesgericht Köln, 2010-12-30, 17 W 308/10
Oberlandesgericht Köln, 2010-12-30, 17 W 308/10
17 W 308/10Obergericht30.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 308/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-30
Aktenzeichen: 17 W 308/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2010:1230.17W308.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 13. September 2010 – 33 O 23/10 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Köln vom 8. Juni 2010 sind von der Antragsgegnerin an die Antragstellerin 7.592,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30. Juni 2010 zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 2.012,00 €
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