51 Zs 606/06•Oberlandesgericht Köln, 2011-01-07, 51 Zs 606/06
Oberlandesgericht Köln, 2011-01-07, 51 Zs 606/06
51 Zs 606/06Obergericht07.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 51 Zs 606/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-07
Aktenzeichen: 51 Zs 606/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0107.51ZS606.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Nachdem die Staatsanwaltschaft wegen des angezeigten Sachverhalts Anklage erhoben hat, wird - wie bereits im Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2010 (Erledigterklärung) zum Ausdruck gebracht - festgestellt, dass das von dem Antragsteller betriebene Klageerzwingungsverfahren erfolgreich war. Durch diese Feststellung eröffnet sich dem Antragsteller die Möglichkeit, sich der erhobenen öffentlichen Klage gemäß § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO anzuschließen (vgl. zu allem: OLG München NStZ 1986, 376).
Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen.
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