17 U 76/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-01-10, 17 U 76/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 76/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-10
Aktenzeichen: 17 U 76/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0110.17U76.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Wiedereinsetzungsantrag des Klägers wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Berufung vom 09.07.2010 gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 4.06.2010 (8 O 594/07) wird verworfen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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