20 U 139/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-01-10, 20 U 139/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-01-10, 20 U 139/10
20 U 139/10Obergericht10.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 139/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-10
Aktenzeichen: 20 U 139/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0110.20U139.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
werden die Parteien darauf hingewiesen, dass der Senat nach Beratung erwägt, die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die weiteren Voraussetzungen gemäß § 522 Abs. 2 Nr. 2, 3 ZPO vorliegen.
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