7 W 33/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-01-11, 7 W 33/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 W 33/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-11
Aktenzeichen: 7 W 33/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0111.7W33.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird ihm im Umfang seiner Beschwerde unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 21.5.2010 – 5 O 531/09 – Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin I in P zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts bewilligt für die klageweise Geltendmachung des Ersatzes von Haushaltsführungsschaden für den Zeitraum vom 1.1.2006 bis zum 31.12.2009 in Höhe von insgesamt 21.588, 72 €.
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