7 U 132/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-01-13, 7 U 132/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 132/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-13
Aktenzeichen: 7 U 132/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0113.7U132.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.6.2010 – 5 O 508/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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