19 U 106/07•Oberlandesgericht Köln, 2011-01-14, 19 U 106/07
Oberlandesgericht Köln, 2011-01-14, 19 U 106/07
19 U 106/07Obergericht14.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 106/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-14
Aktenzeichen: 19 U 106/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0114.19U106.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.06.2007 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (87 O 229/03) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Klägerin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der N. Deutschland GmbH, I.straße 53, 00000 J., Amtsgericht Hannover, Az.: 902 IN 1087/07 -5-, eine Insolvenzforderung in Höhe eines Betrages von 66.871,83 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 14.430,63 EUR seit dem 17.12.2003 sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus weiteren 52.441,20 EUR seit dem 14.06.2004 zusteht.
Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die jeweils gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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