Oberlandesgericht Köln, 2011-01-17, 3 U 148/10

3 U 148/10Obergericht17.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 148/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-17

Aktenzeichen: 3 U 148/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0117.3U148.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das dem Beklagten am 09.08.2010 zugestellte Urteil der Einzelrichterin der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 582/09 – wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Beklagten vom 16.11.2010 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Berufungsstreitwert wird auf 6.000,00 € festgesetzt.

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