3 U 148/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-01-17, 3 U 148/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 148/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-17
Aktenzeichen: 3 U 148/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0117.3U148.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das dem Beklagten am 09.08.2010 zugestellte Urteil der Einzelrichterin der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 582/09 – wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Beklagten vom 16.11.2010 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Berufungsstreitwert wird auf 6.000,00 € festgesetzt.
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