2 Wx 6/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-01-19, 2 Wx 6/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-01-19, 2 Wx 6/11
2 Wx 6/11Obergericht19.01.2011
Regest
Im Erscheinserteilungsverfahren erhält der Rechtsanwalt, der einen Beteiligten im Beschwerdeverfahren nach §§ 58 ff. FamFG vertritt, nur eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Die GEbührenvorschrift der Nr. 3200 VV RVG findet keine Anwendung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 6/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-19
Aktenzeichen: 2 Wx 6/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0119.2WX6.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: § 85 FamFG, §§ 104 ff. ZPO
Leitsätze
Im Erscheinserteilungsverfahren erhält der Rechtsanwalt, der einen Beteiligten im Beschwerdeverfahren nach §§ 58 ff. FamFG vertritt, nur eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Die GEbührenvorschrift der Nr. 3200 VV RVG findet keine Anwendung.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) und 4) vom 20. Oktober 2010 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 12. Oktober 2010, 46 VI 63/2009, wird zurückgewiesen.
Die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligte zu 1) und 4) haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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