6 U 35/07•Oberlandesgericht Köln, 2011-01-21, 6 U 35/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 35/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-21
Aktenzeichen: 6 U 35/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0121.6U35.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.02.2007 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 439/06 - wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10.
Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/6 und die Beklagte zu 5/6.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn nicht diese zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen betragen hinsichtlich der Vollstreckung der Klägerin aus dem Unterlassungsanspruch 200.000 € und im Übrigen jeweils 110 % des zu vollstreckenden Kostenerstattungsanspruchs.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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