Oberlandesgericht Köln, 2011-01-25, 15 U 114/10

15 U 114/10Obergericht25.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 114/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-25

Aktenzeichen: 15 U 114/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0125.15U114.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.06.2010 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln i. d. F. des Berichtigungsbeschlusses vom 09.07.2010 - 23 O 391/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % der aus diesem Urteil vollstreckbaren Summe abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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