4 UF 228/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-02-08, 4 UF 228/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-02-08, 4 UF 228/10
4 UF 228/10Obergericht08.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 228/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-08
Aktenzeichen: 4 UF 228/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0208.4UF228.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Fami-liengericht - Bonn vom 15.12.2010 - 401 F 178/09 -, mit welchem den Kindeseltern die elterliche Sorge für die Teilbereiche Aufenthaltsbestimmung , Beantragung von Hilfen für Erziehung sowie Gesundheitsfürsorge entzogen und auf das Jugendamt der Stadt C. als Ergänzungspfleger übertragen worden ist, wird auf deren Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die elterliche Sorge für die Kinder T. und K. auch für den Teilbereich "schulische Angelegenheiten" entzogen und auf das Ju-gendamt C. als Ergänzungspfleger übertragen wird.
Der Antrag der Kindeseltern auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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