11 U 183/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-02-16, 11 U 183/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-02-16, 11 U 183/10
11 U 183/10Obergericht16.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 183/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-16
Aktenzeichen: 11 U 183/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0216.11U183.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 17.9.2010 (3 O 253/08) abgeändert und die Klage unter Aufhebung des Ver-säumnisurteils des Landgerichts vom 30.9.2008 abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.