Oberlandesgericht Köln, 2011-02-22, 15 U 147/10

15 U 147/10Obergericht22.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 147/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-22

Aktenzeichen: 15 U 147/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0222.15U147.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.08.2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 268/09 – wird zurückgewiesen.

Die im zweiten Rechtszug entstandenen Kosten trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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