13 U 115/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-02-23, 13 U 115/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-02-23, 13 U 115/10
13 U 115/10Obergericht23.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 115/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-23
Aktenzeichen: 13 U 115/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0223.13U115.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4. Mai 2010 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Az. 5 O 561/09) teilweise abgeändert. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 4.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2009 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 82 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 18 %. Die Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin zu 82 % und im Übrigen die Streithelferin selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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