Oberlandesgericht Köln, 2011-02-23, 6 U 159/10

6 U 159/10Obergericht23.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 159/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-23

Aktenzeichen: 6 U 159/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0223.6U159.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG Anhang zu § 3 Abs. 3, Nrn. 2 und 4; § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.08.2010 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 119/10 - wird zurückgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.