Oberlandesgericht Köln, 2011-02-24, 7 U 188/09

7 U 188/09Obergericht24.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 188/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-24

Aktenzeichen: 7 U 188/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0224.7U188.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Zwischenurteil des Landgerichtes Köln vom 05.11.2009 – 29 O 248/08 – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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