Oberlandesgericht Köln, 2011-03-01, 9 U 166/10

9 U 166/10Obergericht01.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 166/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-01

Aktenzeichen: 9 U 166/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0301.9U166.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.07.2010 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 361/09 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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