7 U 158/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-03-10, 7 U 158/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 158/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-10
Aktenzeichen: 7 U 158/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0310.7U158.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 19.07.2010 - 1 O 247/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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