24 U 166/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-03-14, 24 U 166/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-03-14, 24 U 166/10
24 U 166/10Obergericht14.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 166/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-14
Aktenzeichen: 24 U 166/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0314.24U166.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.10.2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln (3 O 25/10) wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 19.925 EUR festgesetzt.
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