Oberlandesgericht Köln, 2011-03-16, 11 U 70/10

11 U 70/10Obergericht16.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 70/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-16

Aktenzeichen: 11 U 70/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0316.11U70.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Das am 23.02.2011 verkündete Urteils des Senats – 11 U 70/10 – wird hinsichtlich der Kostenentscheidung dahin berichtigt, dass der Kostentenor richtig wie folgt lautet:

Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits. Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten hat der Nebenintervenient selbst zu tragen.

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