Oberlandesgericht Köln, 2011-03-18, 6 U 168/10

6 U 168/10Obergericht18.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 168/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-18

Aktenzeichen: 6 U 168/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0318.6U168.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 26.8.2010 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn –14 O 110/10– abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,

in „Einkauf aktuell“ für den „E-Qbrief“ zu werben, wie dies in den nachfolgend eingeblendeten Kopien aus der Ausgabe Hamburg (5.6.-11.6.2010) geschieht:

2.) Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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