3 U 47/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-03-22, 3 U 47/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 47/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-22
Aktenzeichen: 3 U 47/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0322.3U47.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.02.2010 – Az. 20 O 276/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 9.373,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 06.08.2009 bis zum 25.10.2009 aus einem Betrag von 4.780,28 EUR und ab dem 26.10.2009 aus einem Betrag von 9.031,17 EUR zu zahlen, abzüglich am 27.08.2009 gezahlter 342,06 EUR.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 70 % und die Klägerin zu 30 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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