Oberlandesgericht Köln, 2011-03-22, 9 U 177/10

9 U 177/10Obergericht22.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 177/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-22

Aktenzeichen: 9 U 177/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0322.9U177.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten wird das am 28.07.2010 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 20 O 445/09 – teilweise wie folgt abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die E. Bank AG bedingungsgemäßen Versicherungsschutz aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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