Oberlandesgericht Köln, 2011-03-24, 4 WF 58/11

4 WF 58/11Obergericht24.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 58/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-24

Aktenzeichen: 4 WF 58/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0324.4WF58.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 04.02.2011 - 35 F 103/10 -, mit welchem gegen die Schuldnerin ein Zwangsgeld in Höhe von 500,00 € und, falls das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 100,00 € eine Zwangshaft von einem Tag festgesetzt worden ist, wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen.

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