6 U 87/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-03-25, 6 U 87/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 87/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-25
Aktenzeichen: 6 U 87/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0325.6U87.10.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UrhG § 101 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3,; Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3; Abs. 7; EGBGB § 40
Tenor
I.) Die Berufungen der Antragstellerinnen und der Antragsgegnerin werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Hauptausspruch der landgerichtlichen Entscheidung wie folgt neu gefasst wird:
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben,
1.) der Antragstellerin zu 1) Auskunft zu erteilen über den Namen, die Anschrift und die Email-Adresse der auf der Internetseite „sexuria.com“ unter dem Benutzernamen „neo596“ auftretenden Person, soweit sie über diese Daten verfügt;
2.) der Antragstellerin zu 2) Auskunft zu erteilen über die Namen, die Anschriften und die Email-Adressen der auf der Internetseite „sexuria.com“ unter den Benutzernamen „teufel“ und „sumo“ auftretenden Personen, soweit sie über diese Daten verfügt;
II.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen haben die Antragstellerinnen zu 1) und 2) zu je ¼ und die Antragsgegnerin zu ½ zu tragen.
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