Oberlandesgericht Köln, 2011-04-06, 11 U 107/10

11 U 107/10Obergericht06.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 107/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-06

Aktenzeichen: 11 U 107/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0406.11U107.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des

Landgerichts Bonn vom 13.4.2010 - 15 O 451/09 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der Streithelfer.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte bzw. die Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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