17 W 78/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-05-02, 17 W 78/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-05-02, 17 W 78/11
17 W 78/11Obergericht02.05.2011
Regest
Wird ein Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt, dann wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung i.S. einer Einigung treffen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 78/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-02
Aktenzeichen: 17 W 78/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0502.17W78.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Normen: RVG Nr. 1000, 1003; § 91 a ZPO
Leitsätze
Wird ein Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt, dann wenn die Parteien darüber hinaus eine materiell-rechtliche Regelung i.S. einer Einigung treffen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 625,94 €.
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