17 W 85/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-05-03, 17 W 85/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 85/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-03
Aktenzeichen: 17 W 85/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0503.17W85.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 2.000 €.
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