Oberlandesgericht Köln, 2011-05-03, III – 1 RVs 80/11

III – 1 RVs 80/11Obergericht03.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — III – 1 RVs 80/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-03

Aktenzeichen: III – 1 RVs 80/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0503.III8211.1RVS80.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Davon ausgenommen bleiben die Feststellungen zum äußeren Tat­geschehen; diese bleiben aufrechterhalten.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.

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