13 U 165/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-05-04, 13 U 165/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-05-04, 13 U 165/10
13 U 165/10Obergericht04.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 165/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-04
Aktenzeichen: 13 U 165/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0504.13U165.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 5.8.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (1 O 648/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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