Oberlandesgericht Köln, 2011-05-12, 27 WF 37/11

27 WF 37/11Obergericht12.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 WF 37/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-12

Aktenzeichen: 27 WF 37/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0512.27WF37.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 05.01.2011 wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht – Heinsberg vom 06.12.2010 - 31 F 331/10 – in Form des Teilabhilfebeschlusses vom 28.02.2011 teilweise abgeändert. Dem Antragsteller wird für seinen Abänderungsantrag Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C. aus H. mit Wirkung ab Antragstellung bewilligt, soweit er eine Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung auf 266 € monatlich anstrebt. Beginnend mit Juni 2011 hat er Raten an die Gerichtskasse zu zahlen von 30 € monatlich.

Das weitergehende Verfahrenskostenhilfegesuch bleibt zurückgewiesen.

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