7 U 238/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-05-19, 7 U 238/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 238/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-19
Aktenzeichen: 7 U 238/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0519.7U238.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.11.2010 – 27 O 99/10 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(abgekürzt gem. §§ 313 a I, 540 II ZPO)
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