Oberlandesgericht Köln, 2011-05-23, 6 W 74/11

6 W 74/11Obergericht23.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 74/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-23

Aktenzeichen: 6 W 74/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0523.6W74.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass der Beschluss der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 227 O 18/11 – vom 08.02.2011 den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, soweit darin der Beteiligten zu 3) gestattet worden ist, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über den Namen und die Anschrift desjenigen Inhabers eines Internetanschlusses zu erteilen, dem am 21.02.2011 um 19:54:33 Uhr MEZ die IP-Adresse 87.152.242.72 zugewiesen war.

  2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

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