6 W 84/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-05-26, 6 W 84/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 84/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-26
Aktenzeichen: 6 W 84/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0526.6W84.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UrhG § 101 Abs. 9; FamFG §§ 17 Abs. 2; 63
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.08.2010 – 220 O 228/10 – wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beschwerdeführer.
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