21 AR 5/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-05-30, 21 AR 5/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 AR 5/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-30
Aktenzeichen: 21 AR 5/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0530.21AR5.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 04.05.2011 gegen den Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegburg vom 27.04.2011 – 326 F 47/11 – wird kostenpflichtig verworfen, mit der Maßgabe, dass außergerichtliche Kosten nicht erstattet werden.
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