24 U 164/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-05-31, 24 U 164/10
Oberlandesgericht Köln, 2011-05-31, 24 U 164/10
24 U 164/10Obergericht31.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 164/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-31
Aktenzeichen: 24 U 164/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0531.24U164.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
In pp.
werden die Parteien darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.10.2010 (7 O 376/09) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil die zulässige Berufung nach dem gegebenen Sachstand keine Aussicht auf Erfolg hat, die zugrunde liegende Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und eine Entscheidung durch Urteil auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (vgl. § 522 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZPO).
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