6 U 4/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-01, 6 U 4/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 4/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-01
Aktenzeichen: 6 U 4/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0601.6U4.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 315, 339
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.10.2010 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 395/09 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.083,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 583,54 € seit dem 24.9.2009 und aus weiteren 1.500 € seit dem 1.2.2010 zu zahlen.
2.) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Von den erstinstanzlichen Kosten haben der Kläger 77 % und die Beklagte 23 % zu tragen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 85 % und die Beklagte 15 % zu tragen.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
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