17 W 104/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-06, 17 W 104/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-06-06, 17 W 104/11
17 W 104/11Obergericht06.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 104/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-06
Aktenzeichen: 17 W 104/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0606.17W104.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Köln vom 23. März 2011 (28 O 202/11) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 11. März 2011 (28 O 202/11) sind von der Antragsgegnerin 609,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. März 2011 an den Antragsteller zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 263,50 €.
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