Oberlandesgericht Köln, 2011-06-08, 13 U 55/10

13 U 55/10Obergericht08.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 55/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-08

Aktenzeichen: 13 U 55/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0608.13U55.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.2.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (15 O 174/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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