13 U 55/10•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-08, 13 U 55/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 55/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-08
Aktenzeichen: 13 U 55/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0608.13U55.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.2.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (15 O 174/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.