2 Ws 308/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-10, 2 Ws 308/11
Oberlandesgericht Köln, 2011-06-10, 2 Ws 308/11
2 Ws 308/11Obergericht10.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 308/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-10
Aktenzeichen: 2 Ws 308/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0610.2WS308.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Dem Verurteilten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Widerrufsbeschluss des Amtsgerichts Aachen vom 14.12.2010 gewährt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Staatskasse zur Last.
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