15 U 9/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-14, 15 U 9/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 9/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-14
Aktenzeichen: 15 U 9/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0614.15U9.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.12.2010 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 282/10 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.692,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 242,02 € seit dem 02.03.2010, aus 522,88 € seit dem 31.05.2010, aus 84,51 € seit dem 10.05.2010, aus 196,01 € seit dem 21.02.2010, aus 265,00 € seit dem 05.05.2010, aus 216,40 € seit dem 18.07.2010, aus 635,20 € seit dem 17.06.2010, aus 313,96 € seit dem 03.09.2010, aus 65,50 € seit dem 14.10.2010, aus 580,76 € seit dem 18.02.2010 und aus 570,64 € seit dem 28.02.2010 zu zahlen.
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtstreits in erster Instanz haben die Klägerin 42 %, die Beklagte 58 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 30 %, der Beklagten zu 70 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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