2 Wx 90/11•Oberlandesgericht Köln, 2011-06-14, 2 Wx 90/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 90/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-14
Aktenzeichen: 2 Wx 90/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2011:0614.2WX90.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 16. März 2011– 6 VI 106-107/08 – wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert. Die von der Beteiligten zu 2) an die Beteiligte zu 1) zu erstattenden Kosten werden auf 16,50 Euro festgesetzt.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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